Die für die Prüfungen verwendeten Verglasungen können vom Aufbau her abweichend vom Weru-Sortiment sein. Ausschlaggebend für die Gültigkeit des Prüfzeugnisses ist der geprüfte Schalldämmwert des Glases.
In der DIN 14351 ist dies wie folgt beschrieben:
Eine Änderung der Isolierglaseinheit ist ohne neue Prüfung des Fensters zulässig, vorausgesetzt, dass die Isolierglaseinheit den gleichen oder einen besseren Rw und/oder Rw + Ctr aufweist.